Neues Anti-Terror-Paket

Die Bundesregierung wird heute eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze auf den Weg bringen. Kanzlerin Angela Merkel und ihre Minister wollen den Entwurf eines Gesetzes beschließen, das sie – möglicherweise um die Berichterstattung zu erschweren – „Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz“ genannt haben. Darin sollen die zusätzlichen Befugnisse, die die Sicherheitsbehörden Anfang 2002 als Reaktion auf die Al-Qaida-Anschläge vom 11. September 2001 erhielten, nicht nur verlängert, sondern ausgeweitet werden. So dürfen die Nachrichtendienste schon seit 2002 Banken und andere Unternehmen befragen, um ein Bild über Geldflüsse und andere Verhältnisse von Terrorverdächtigen gewinnen zu können. Zwischen 2002 und 2004 hat der Verfassungsschutz aber nur 29-mal bei Banken angefragt, der BND dreimal. Mit der Neuregelung sollen die Befugnisse auch auf die Bekämpfung des nichtterroristischen Extremismus ausgeweitet werden, wenn dieser volksverhetzenden Charakter hat. Andere Maßnahmen nach 2001 waren unbefristet und mussten daher nicht verlängert werden. So ist seitdem die bloße Mitgliedschaft in ausländischen Terrorgruppen strafbar, terrorverdächtige Ausländer können leichter ausgewiesen werden. CHR