VERFASSUNGSURTEIL
: Schüler-Bafög mindert Hartz IV

KARLSRUHE | Bafög-Zahlungen an Schüler müssen nach einem Gerichtsurteil als Einkünfte auf Hartz IV angerechnet werden. Die entsprechenden Vorschriften verstoßen nicht gegen das Grundgesetz, so das Bundesverfassungsgericht. Damit müssen Schüler, die eine staatliche Förderung erhalten, Abstriche an ihren Hartz-IV-Leistungen hinnehmen. Im verhandelten Fall hatte eine heute 22-jährige Schülerin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Doch Karlsruhe stellte klar, dass ihre Grundrechte nicht verletzt worden seien. (epd)