Ramelow darf beobachtet werden

LINKE Vorgehen des Verfassungsschutzes ist laut Gericht rechtmäßig

LEIPZIG ap/afp | Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies damit eine Klage des Politikers zurück. Wie das Gericht erklärte, stellte die Vorinstanz zu Recht fest, dass Teile der Partei Die Linke verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Insbesondere die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum hätten entsprechenden Einfluss auf die gesamte Partei. Eine „offene Beobachtung“ ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sei damit auch bei Abgeordneten gerechtfertigt. Ramelow kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.

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