Wasserspaß trotz Badeverbots

STADT AM FLUSS Weil früher einmal das Wendebecken des Europahafens dort war, ist das Baden am Rablinghauser Weserstrand bis heute verboten

Um Bremen zukünftig wirklich zur „Stadt am Fluss“ zu machen, sollen in den kommenden Jahren mehrere offizielle Badestellen eingerichtet werden. Im vergangenen September wurde in Rablinghausen im Rahmen des Programms „Lebensader Weser“ ein 220 Meter langes Stück Weserufer als Sandstrand gestaltet. Aber das Baden ist dort – nach einer völlig überholten Verordnung – verboten.

„Da hält sich doch niemand dran“, sagt Matthias Scholl, der mit seinen zwei Kindern öfter am Strand von Rablinghausen Abkühlung in der Weser sucht. Selbst die Polizei sei mit einem Streifenwagen vorbeigefahren und hätte niemanden ermahnt. Wer das Verbotsschild am Rande des Strandabschnitts missachtet, „handelt lediglich auf eigene Gefahr“, so Gudrun Gerdes vom Umweltressort.

Die „Verordnung über das Baden in den natürlichen, fließenden Gewässern in der Stadtgemeinde Bremen“ stammt aus dem Jahr 1966 und untersagt das Baden in der Weser vom Bereich Sielwallfähre bis zur Julius-Plate an der Unterweser. „In unmittelbarer Nähe zum Rablinghauser Strand war früher das Wendebecken des Europahafens“, rechtfertigt Anika Stief vom Bremischen Deichverband am linken Weserufer das Verbot. Doch seien Hafen und Wendebecken schon lange nicht mehr in Betrieb. Sobald die Wasserqualität den EU-Richtlinien entspreche, würde das Umweltressort diese Verordnung daher außer Kraft setzen, erklärt sie. „Alle zwei Wochen werden Proben entnommen. Die Entscheidung, ob das Verbot aufgehoben werden kann, wird in den kommenden drei Jahren fallen“, erklärt Gerdes. Das Problem ist das Klärwerk, das Abwasser mit schwankenden Bakterienwerten in die Weser einleitet. Katrin Böhmer