Kinderdealer zum Arzt

JUSTIZ Medizinische Untersuchung soll klären, wie alt zwei strafunmündige Drogenhändler sind

Die beiden angeblich 11 und 13 Jahre alten Drogendealer aus Berlin sollen jetzt zur Feststellung ihres tatsächlichen Alters medizinisch untersucht werden. Im Fall des 13-Jährigen habe das Amtsgericht Tiergarten dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft inzwischen stattgegeben, sagte Behördensprecherin Simone Herbeth am Montag. Bereits im Frühjahr hatte die Polizei eine solche Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft „angeregt“. Für den arabischstämmigen elfjährigen Jungen und drei weitere Kinder, die mehrmals beim Handel mit Heroinkügelchen erwischt wurden, stellte die Polizei solche Anträge Ende vergangener Woche und am Montag.

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig und können juristisch nicht belangt werden. Erst ab 14 Jahren können Gerichte Jugendstrafen verhängen. Der Gerichtsbeschluss zu der medizinischen Altersuntersuchung des angeblich 13-Jährigen solle jetzt vollstreckt werden, sagte die Justizsprecherin. Der Junge erhalte eine Vorladung. (dpa)