FLUGHAFEN
: Schallschutz-Streit

Im Streit über den Schallschutz haben die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Der Flughafen hat beim Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmung die Vorgaben aus der Planfeststellung systematisch verfehlt und muss nachbessern. Gegen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zu, wie die Pressestelle des Leipziger Gerichts am Dienstag bestätigte. Der Flughafen hatte sein Schallschutzprogramm schon nach dem OVG-Urteil nachgebessert. (dpa)