Sylter Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den Eilantrag einer Sylter Wählergemeinschaft auf Weiterbetrieb der Geburtshilfestation an der Nordseeklinik abgelehnt (Az. 1 B 1/14). Der Antragsteller habe nicht die dafür erforderliche Befugnis, erklärte das Gericht gestern. Es gebe keinen Anspruch eines sogenannten Drittbetroffenen auf Erhalt einer bestimmten regionalen Krankenhausversorgung. Auch sei der Krankenhausplan nicht richterlich zu bestimmen, und das übergeordnete Sozialstaatsgebot der Wählergemeinschaft kein eigenes Recht. Die Geburtshilfestation an der Nordseeklinik in Westerland war zum Jahresbeginn eingestellt worden.  (dpa)