Wettbüros siegen vor Gericht

KÖLN taz ■ Der juristische Streit um private Sportwetten geht weiter: Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern entschieden, dass etwa 55 private Wettbüros im Köln und Umgebung „vorläufig weiter betrieben werden dürfen“, sagte ein Gerichtssprecher auf taz-Anfrage. Das staatliche Wettmonopol verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU, heißt es in der Begründung der Kölner Richter. Die Stadt Köln kann nun vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. Das OVG hatte die Schließung privater Wettbüros Ende Juni in anderen Fällen abgesegnet. TEI