Neue Gorleben-Klage

ATOMMÜLL Am Verwaltungsgericht Lüneburg sind zwei Klagen gegen mögliche Arbeiten im Salzstock Gorleben eingegangen

Erneut haben Atomgegner am Verwaltungsgericht Lüneburg eine Klage gegen mögliche Arbeiten im Salzstock Gorleben eingereicht. Auf Antrag der Umweltorganisation Greenpeace und des niedersächsischen Forstbesitzers Fried Graf von Bernstorff soll das Gericht klären, ob eine sogenannte Veränderungssperre als unwirksam erklärt werden kann. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Donnerstag den Eingang per Fax. Von Bernstorff besitzt Ländereien in Gorleben.

Die Bundesregierung hatte die Verordnung 2005 erlassen. Sie verbietet, den Salzstock unterhalb einer Tiefe von 50 Metern zu verändern. Mit der Veränderungssperre benachteilige das Bundesumweltministerium Gorleben gegenüber anderen Standorten bei der neu gestarteten bundesweiten Endlagersuche, sagte Mathias Edler von Greenpeace. „Bundesumweltministerin Barbara Hendricks muss dieses Verbot sofort aufheben, um nicht weiter Vertrauen bei den Bürgern zu verspielen.“ Die Veränderungssperre läuft regulär im August 2015 aus.

Greenpeace stützt das juristische Vorgehen auf ein selbst erstelltes Rechtsgutachten. Dieses belege, dass die Veränderungssperre unwirksam wurde, als das Standortauswahlgesetz 2013 in Kraft trat. Mit der damals eingestellten Erkundung sei die rechtliche Voraussetzung für eine Veränderungssperre im Salzstock entfallen. Damit wäre auch eine wirtschaftliche Nutzung möglich und jede Form staatlichen Verbots rein willkürlich, sagte Edler. Vor einer Woche hatten die beiden Kläger bereits eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan von Gorleben eingereicht.  (dpa)