Offene Grenzen

RESIDENZPFLICHT

Hamburg, Tor zur Welt mit Jungfernstieg, Reeperbahn und Hafencity. Oder das Reiseland Niedersachsen mit Nordsee, Lüneburger Heide und Harz. Und nicht zu vergessen Mecklenburg-Vorpommern, bekannt durch Rügen, die Seenplatte oder das Fischland. Der Norden, unendliche Weiten – und nun darf auch eine Gruppe von Menschen hin, die eine Anreise von Tausenden Kilometern hatten, aber seit Jahren auf die Landesgrenzen Schleswig-Holsteins beschränkt blieben. In dieser Woche verkündete Innenminister Andreas Breitner (SPD) das Ende der Residenzpflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthalt.

Bereits im Jahr 2011 war die Residenzpflicht soweit gelockert worden, dass die Flüchtlinge sich innerhalb des Landes bewegen durften. Zuvor galt, dass jedes Verlassen der Stadt oder des Landkreises einer Genehmigung bedurfte. Die Aufhebung der Residenzpflicht ist eine alte Forderung von Flüchtlingsorganisationen. Dass die Politik dem nachkommt, hat auch damit zu tun, dass Flüchtlinge zunehmend bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Bundesland-Hürde ist bei der Job- oder Ausbildungsplatzsuche extrem hinderlich.

Schon in den Vorjahren hatten einige Regionen in Deutschland Abkommen miteinander geschlossen, damit Flüchtlinge mit ungesichertem Status leichter über die Bundesländergrenzen wechseln konnten. Nach Berlin und Brandenburg folgten Bremen und Niedersachsen. Schleswig-Holstein verteilt Freifahrtscheine nach eigenem Gutdünken, verweist aber auf eine vergleichbare Regelung in Hamburg, dem vermutlich interessantesten Ziel für Zuwanderer.

Der kleine Haken an der neuen Freizügigkeit ist, dass alle Asylsuchenden und Geduldeten zuerst zur Ausländerbehörde pilgern und dort einen Stempel erhalten müssen, der ihnen das Verlassen des Landes erlaubt. Das solle die Regel sein, wünscht sich das Ministerium – wenn die Unter-Behörden anders entscheiden, ist das aber deren Sache.  EST