„Operative Eingriffe“

Diskussionsabend zum Transsexuellengesetz

■ ist Rechtsanwältin in Köln und spezialisiert auf sozial- und arbeitsrechtliche Fragen zum Transsexuellengesetz.Foto: privat

taz: Frau Reinert, warum müssen sich Transsexuelle einer Operation unterziehen, um den Personenstand zu ändern?

Deborah Reinert: Das Transsexuellengesetz sieht vor, dass man sich dazu dem äußeren Erscheinungsbild des anderen Geschlechts angleichen muss. Bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen muss eine Neo-Vagina angelegt werden, bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen ist die sehr komplizierte Penisprothese nicht notwendig. Man muss auch fortpflanzungsunfähig sein – das erfordert auch operative Eingriffe.

Warum soll man nicht mehr fortpflanzungsfähig sein?

Das Gesetz stammt aus den 70er Jahren und damals konnte man sich einfach nicht vorstellen, dass es Frauen gibt, die auch Väter sein können und umgekehrt.

Wie viel Personen betrifft das?

Es gibt da nur Hochrechnungen. 2001 wurde geschätzt, dass es in Deutschland etwa 2.000 bis 4.000 Transsexuelle gibt.

Aber die wollen doch nicht alle ihren Personenstand ändern, oder?

Nein, es kann durchaus sein, dass sie nur den Vornamen ändern.

Wäre das auch ein Weg für die, die eine Operation scheuen?

An den Personenstand sind wichtige Rechtsfolgen geknüpft: eine Frau-zum-Mann-Transsexuelle kann nur dann eine Frau heiraten, wenn er den Personenstand geändert hat. Und nur dann kann man zum Beispiel Kinder adoptieren. INTERVIEW: GRÄ

Diskussion „Ist das Transsexuellengesetz verfassungswidrig?“ u.a. mit Konstanze Plett (Juristin, Uni Bremen): 18 Uhr, Pride-House, An der Alster 40