ROBBENRETTUNG
: Tierschützerin bekommt Recht

Wegen geringer Schuld eingestellt worden ist das Gerichtsverfahren gegen die Wyker Tierärztin Janine Bahr. Der Prozess wurde gestern beendet, noch bevor alle Zeugen ausgesagt hatten. Die 43-Jährige hatte im vergangenen Jahr mehrmals Robben von der Küste versorgt und wieder ausgewildert, was eigentlich nur spezielle Seehundjäger dürfen. Bahr ist damit von der Zahlung mehrerer Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.600 Euro befreit worden. Ihr Rechtsanwalt nannte die Gerichtsentscheidung einen „Freispruch zweiter Klasse“.  (taz)