Kirche ernennt Ombudsfrauen

AUFARBEITUNG Opfer, die sexuelle Übergriffe von Kirchenmitarbeitern erlitten haben können sich nun einer Juristin und einer Lehrerin anvertrauen. Beide verpflichten sich der Verschwiegenheit

Alles, was den Ombudsfrauen anvertraut wird, unterliegt der Verschwiegenheit

Für Missbrauchsopfer hat die Nordelbische Kirche zwei Ombudsfrauen eingesetzt. Telefonisch oder per Mail können sich Betroffene, die sexuelle Übergriffe von Kirchenmitarbeitern erlitten haben, seit dem 1. August bei den beiden Beauftragten melden.

Die Lehrerin Ursula Schele, 56, ist für Schleswig-Holstein zuständig, die Juristin Ulrike Stapelfeldt, 64, für Hamburg. Auch Menschen aus dem Umfeld von Opfern, die sich nicht direkt an die Polizei oder die Kirche wenden wollen, können die Ombudsfrauen kontaktieren, wie die Landeskirche am Montag in Kiel mitteilte.

Die Kieler Grund- und Hauptschullehrerin Schele ist erfahren in der Beratung bei sexueller Gewalt. Seit 30 Jahren ist sie Beraterin beim Frauennotruf Kiel. Darüber hinaus leitet sie seit 18 Jahren das Petze-Institut für Gewaltprävention des Frauennotrufs. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein, und auf Bundesebene nimmt sie das Amt als Vorsitzende des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe BFF in Berlin wahr.

Die Juristin Stapelfeldt war als Jugend- und Vormundschaftsrichterin tätig, dann als Leiterin der Abteilung Sozialtherapeutische Dienste der Sozialbehörde und später als Leiterin des Senatsamts für Gleichstellung in Hamburg. Sie war Direktorin bei der Bürgerschaft und übernahm damit als erste Frau in Deutschland die Leitungsfunktion einer Landtagsverwaltung. Seit 2002 ist sie im Ruhestand.

Alles, was den Ombudsfrauen anvertraut wird, unterliege grundsätzlich der Verschwiegenheit, hieß es. Dies gelte auch gegenüber kirchlichen Stellen. Die Zusicherung der absoluten Verschwiegenheit könne aber von den Meldenden aufgehoben werden, wenn diese eine Aufklärung und Verfolgung der gemeldeten Taten wünschen. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Hilfesuchenden werde Kontakt zu kirchlichen und staatlichen Stellen vermittelt. (dpa)