Schonfrist ist vorbei

OVG beschließt Erzwingungshaft für bibelfesten Vater, wenn er seine Töchter nicht zur Schule gehen lässt

Dieser Sommer wird für André R. noch unbequem. Sollte er seine drei schulpflichtigen Töchter nach den Ferien nicht zum Unterricht schicken, kommt er für eine Woche in Erzwingungshaft. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern die Beschwerde des 43-Jährigen gegen die drohende Inhaftierung abgewiesen. Das Gericht entschied, dass mildere Mittel wie die zwangsweise Zuführung der Töchter zur Schule von der Behörde „nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Vater“ nicht mehr verlangt werden könnten.

Die unendlichen Geschichte um die Familie R. aus Othmarschen begann vor fünf Jahren. André und Frauke R. meldeten ihre Kinder von einer christlichen Bekenntnisschule ab und schickten sie zu keiner anderen mehr. Mit allen Mitteln hat die Behörde versucht, die Eltern zur Einsicht zu bringen – vergeblich. Sie berufen sich auf die Bibel und die „schlechten Einflüsse“, denen die Kinder in einer Schule ausgesetzt seien.

André und Frauke R. haben sechs Kinder, darunter drei im schulpflichtigen Alter. Unterricht zu Hause ist in der Bundesrepublik nicht erlaubt. Schon die vorige Instanz hatte darauf hingewiesen, dass die Schulpflicht keine reine Pflicht sei, sondern das Recht der Kinder beinhalte, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (taz berichtete).

Auch das OVG entschied nun, die Eltern müssten akzeptieren, dass ihre Töchter „in der staatlichen Schule auch mit Weltanschauungen und Lebensweisen konfrontiert werden, die ihrer Glaubensüberzeugung widersprechen“ können. EE