Ex-Chef soll zahlen

ZULAGEN Rechtsausschuss der Landesmedienanstalt will früheren Direktor wegen „Untreue“ anzeigen

Bei einer Enthaltung sprach sich der Rechtsausschuss der Landesmedienanstalt gestern dafür aus, Schadensersatz beim früheren Anstaltsdirektor geltend zu machen. Dieser soll einem Mitarbeiter eigenmächtig 98.000 Euro an Zulagen gewährt haben. Das Geld soll er nun selbst erstatten.

Das Gremium empfiehlt dem Landesrundfunkausschuss darüber hinaus, den Ex-Direktor wegen „Untreue im Amt“ anzuzeigen. Der Landesrechnungshof hatte die tarifliche Eingruppierung des Mitarbeiters inklusive der Zulagen als „um drei Stufen zu hoch“ bezeichnet. Auch das Arbeitsgericht sah keinen plausiblen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Eingruppierung, billigte dem Mitarbeiter jedoch Vertrauensschutz im Sinne einer Fortzahlung der Zulage zu. Der Direktor hatte sie als unbefristet deklariert. HB