Geldstrafe im Kevin-Prozess?

Der Prozess um den tragischen Tod des kleinen Kevin aus Bremen wird möglicherweise bald entschieden. Das Landgericht bot an, das Verfahren gegen den früheren Amtsvormund des Jungen wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Geldauflage einzustellen. Anklage und Verteidigung müssten noch zustimmen, sagte ein Gerichtssprecher. Beide Seiten hätten sich noch nicht geäußert. Am fünften Prozesstag hatte eine frühere Kollegin des Angeklagten über die immense Arbeitsbelastung der Amtsvormünder zur Zeit von Kevins Tod gesprochen und damit dessen Angaben bestätigt.  (dpa)