Diakonie streitet weiter

AUSBEUTUNG Das Wichernstift in Ganderkesee hätte 2012 nicht ausgeschlossen werden dürfen

Das Evangelisch-lutherische Wichernstift in Ganderkesee bei Bremen bleibt nach einem Urteil des Landgerichts Hannover in der Diakonie. Nach Ansicht der Richter hätte das damalige Diakonische Werk der hannoverschen Landeskirche das Stift im Jahr 2012 nicht ausschließen dürfen, sagte der Vorstand des Wichernstiftes, Wolfgang Walter. Der Ausschluss sei damit unwirksam (Az.: 20 O 290/12).

Die Diakonie hatte 2012 den Verein Wichernstift wegen Lohndrückerei und Rufschädigung ausgeschlossen. Um eine Insolvenz der Altenhilfe zu vermeiden, hatte der damalige Vorstand von allen Mitarbeitern Lohnverzicht gefordert. Wer das verweigerte, wurde vom Vorstand an den Pranger gestellt. Das Haus musste trotzdem in die Insolvenz gehen. Im vergangenen Herbst wurde die Altenhilfe des Wichernstiftes aus dieser Insolvenz als gerettet entlassen.

Der stellvertretende Direktor der Diakonie Niedersachsen, Jörg Antoine, bedauerte das Urteil. Das Gericht habe sich lediglich auf formalen Aspekte bezogen. Das Wichernstift sei aber ausgeschlossen worden, weil es sich nicht an kirchliches Arbeitsrecht gehalten habe: „Lohndumping, schlechte Behandlung der Mitarbeitenden und Ausbeutung akzeptieren wir nicht.“

Vorstand Wolfgang Walter kündigte an, dass Stift werde nun freiwillig aus der Diakonie in Niedersachsen ausscheiden. Geplant sei ein Wechsel zum davon unabhängigen Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Dieser Schritt sei von beiden Seiten weitgehend vorbereitet. Der Sprecher der Oldenburger Diakonie, Frerk Hinrichs, bestätigte dies, sofern „die formalen Bedingungen erfüllt sind – und dazu gehört die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechtes“.  (epd)