Airbus-Startbahn vor Gericht

KARLSRUHE/HAMBURG afp ■ []Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über einen Eilantrag von Gegnern einer Startbahnverlängerung am Hamburger Airbus-Werk. Die Rollbahn wird um 600 Meter nach Süden verlängert, damit auch die Frachtversion des Super-Airbus A380 in Finkenwerder starten und landen kann. Neun von rund 30 Inhabern eines Grundstücks, auf dem die geplante Piste liegen soll, wollen damit eine unmittelbar bevorstehende Enteignung stoppen, wie die Sprecherin der Airbus-Gegner, Gabi Quast, gestern sagte. Am 14. Juli hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass eine Inanspruchnahme des 100 Quadratmeter großen Grundstücks für den Ausbau zum 31. Juli zulässig ist. Die Airbus-Gegner hatten ihren Antrag nach Angaben Quasts Anfang der Woche nach Karlsruhe geschickt. Sie widersprechen in ihrer Begründung der Auffassung des Landgerichts, dass es sich bei dem Grundstück um ein Sperrgrundstück handelt.