WASG auf der Kippe

Schiedsgericht erklärt Schweriner Landesliste wegen fehlender Beschlussfähigkeit des Parteitags für ungültig

SCHWERIN dpa/afp/ap ■ Der eigenständige Antritt der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern steht auf der Kippe. Das Bundesschiedsgericht der Partei hat die Kandidatenliste für ungültig erklärt, wie eine Sprecherin des Bundesvorstands gestern mitteilte. Bei der Kandidatenwahl des Landesverbands seien satzungswidrig weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend gewesen.

Damit ist der Ausgang des Streits zwischen Bundesvorstand und Landesverband über dessen eigenständigen Wahlantritt wieder offen. Die Bundespartei will bei der Wahl eine Konkurrenz zur Linkspartei verhindern, weil nach ihrem Willen beide Parteien 2007 fusionieren sollen.

Der Landeswahlausschuss erkannte in der Vorrunde seiner Zulassungsentscheidung am Freitag die WASG grundsätzlich als berechtigte Partei an. Über die Gültigkeit der Kandidatenlisten entscheide das Gremium aber erst am kommenden Freitag, sagte Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker. Die Bundes-WASG habe ihm die Entscheidung des Schiedsgerichts aber bereits zur Kenntnis gegeben. Der Landesvorstand will am Montag über sein weiteres Vorgehen beraten, wie Spitzenkandidat Karsten Dörre sagte.

Dörre verwies darauf, dass die Eilentscheidung des Bundesschiedsgerichtes bei einer Telefonkonferenz gefällt wurde und nur vorläufigen Charakter habe. Sie müsse durch eine weitere Entscheidung bestätigt werden. „Für uns ist es ein schwebendes Verfahren“, sagte Dörre. Der Landesvorstand werde am Montag über mögliche weitere Schritte beraten.

Insgesamt erkannte der Landeswahlausschuss gestern 16 Parteien als berechtigt an. Die fünf großen Parteien – SPD, CDU, Linkspartei, FDP und Grüne – dürfen ihre Listen automatisch einreichen. Alle anderen müssen für die endgültige Entscheidung am kommenden Freitag zusätzlich die Unterschriften von 100 Unterstützern nachweisen. Bei der Wahl am 17. September tritt auch die rechtsextreme NPD an.

Gegenüber der Landtagswahl 2002 ist die Anzahl der Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern um etwa 16.000 auf nunmehr 1,424 Millionen angewachsen. Ursache des Anstiegs sind geburtenstarke Jahrgänge. „Damit ist die bisher größte Zahl Wahlberechtigter zur Teilnahme an einer Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen“, sagte Hüttebräuker.

Nach den vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 weicht Mecklenburg-Vorpommerns Landtagswahl erstmals vom Bundestagswahltermin ab. Neu sind auch die auf fünf Jahre verlängerte Legislaturperiode und der Zuschnitt der Wahlkreise im Land.