Immunität als Wahlrecht

BERLIN taz ■ Für einen „interessanten Vorschlag“ hält der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Bundestags Thomas Strobl (CDU) die Idee des FDP-Abgeordneten Jörg van Essen, die Immunität den Abgeordneten zur Wahl zu stellen. Van Essen hat erklärt, das Immunitätsrecht sei historisch überholt. Es gebe keinen Kaiser mehr, der das Parlament behindern wolle. Für die Fälle, wo ein Abgeordneter durch Ermittlungen politisch geschädigt werden soll, müsse dieser jedoch die Immunität in Anspruch nehmen können. Strobl sagte gestern zur taz, in der Tat habe es eine „verheerende Wirkung“, wenn etwa bei einer Steuerhinterziehungs-Anzeige die Immunität aufgehoben werde, sich später jedoch herausstelle, „da war nichts dran“. Doch müsse eine Grundgesetzänderung sorgfältig bedacht sein. UWI