Affenhirne ungeschützt

GAME OVER

Klappe zu, Hirn auf: Andreas Kreiter hat gewonnen, in letzter Instanz. Der Professor darf weiterforschen in den Hirnen von Makaken und an der Uni Bremen. Er hat laut Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch auf die Genehmigung seiner Versuche, egal ob das den BürgerInnen passt. It’s Forschungsfreiheit, stupid! Rechtsmittel dagegen gibt es keine, ein Gang vors Bundesverfassungsgericht ist ausgeschlossen: Game over, Bremen, nach 17 Jahren.

Denn seit Anfang 1997 bekannt wurde, dass der Neurobiologe einen Ruf an die Bremer Uni erhalten hatte – Bürgermeister Henning Scherf hatte da kräftig mitgeholfen! –, war der Protest gegen den Forscher nicht abgerissen. Kreiter untersucht den zerebralen Prozess der Aufmerksamkeit. Und er tut dies, indem er die neuronale Verarbeitung optischer Reize durch haarfeine Sonden, die in einzelne Hirnzellen von Makaken eingesenkt werden, misst.

Schon vor Stellenantritt hatten die Proteste dagegen begonnen – und im März 2007 hatte sich die Bürgerschaft ihnen angeschlossen und einstimmig gefordert, dass Kreiter seine Affenversuche beenden solle – so etwas gab’s noch nie! Und die Behörde hatte denn auch keine neue Genehmigung mehr erteilt. Das durfte sie nicht, hat das Bremer Oberverwaltungsgericht 2012 entschieden – und das Bundesverwaltungsgericht hat’s nun per am Dienstag veröffentlichten Beschluss bestätigt, der der taz.nord vorliegt: Auch dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz steht, verleiht der Rechtssache nicht „die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung“. Zumal es der Bürgerschaft fehle „an einer Kompetenz, die Zulässigkeit von Tierversuchen […] zu regeln“.  BES