Kein Mord an Daniel S.

KIRCHWEYHE-PROZESS

Im Prozess um den Tod von Daniel S. aus Kirchweyhe ist die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vom ursprünglichen Mordvorwurf abgerückt. Vor dem Landgericht Verden forderte sie in ihrem Plädoyer, den 21-Jährigen Angeklagten Cihan A. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Jugendhaft zu verurteilen.

Cihan A. soll den 25-Jährigen Daniel S. im März 2013 nach dem Besuch einer Disko vor dem Bahnhof Kirchweyhe so schwer am Kopf verletzte haben, dass dieser an den Folgen starb. Dies sah die Staatsanwaltschaft als erwiesen an. Die Kammer hatte bereits in einem Zwischenfazit eine Mordanklage ausgeschlossen, weil dem Angeklagten eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen sei.

Die Tat hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wegen der türkischen Staatsbürgerschaft des Angeklagten hatten Neonazis und andere Rassisten den Fall für xenophobe Propaganda missbraucht. Mehrfach waren sie zu Aufmärschen in den kleinen Ort nahe Bremen gekommen. Die Gemeinde hatte sich dagegen mit Trauerkundgebungen gewehrt, Bürgermeister Frank Lemmermann (SPD) hatte den Neonazis eine Absage erteilt. Daraufhin war er massiv bedroht worden.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn des Prozesses die Nationalität des Angeklagten für irrelevant erklärt. Der Prozess war seit seinem Beginn im September von einer schwierigen Beweisaufnahme geprägt: Zeugen widersprachen sich oder konnten sich nicht erinnern.

Der Angeklagte Cihan A. hat sich bislang nicht persönlich vor Gericht geäußert. In einer Erklärung gab er einem Freund die Hauptschuld, bereute, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein und sprach der Familie von Daniel S. sein Mitgefühl aus.

Nach knapp 30 Verhandlungstagen ist für den 19. Februar das Plädoyer der Verteidigung geplant. Für den 26. Februar ist voraussichtlich ein Urteil zu erwarten.  JPB