DIE SICHERHEITSBEHÖRDEN BRAUCHEN DIE ANTI-TERROR-DATEI
: Datenaustausch statt Dschungel

Grüne und Linkspartei warnen vor einem schweren Angriff auf den Rechtsstaat. Die geplante Anti-Terror-Datei bedrohe die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, weil künftig Informationen leichter übermittelt und geteilt werden sollen. Dass es einer solchen Datei überhaupt bedarf, ist aber eher ein Zeichen für die Schwäche der Sicherheitsbehörden als für eine drohende Übermacht.

In Deutschland haben Bund und Länder eigene Kriminalämter und einen eigenen Verfassungsschutz. Dazu kommen noch der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und das Zollkriminalamt. Das macht zusammen 37 Sicherheitsbehörden. Eine Armada? Ein Dschungel!

Die Kritiker der Anti-Terror-Datei scheinen davon auszugehen, dass sich die Gefahren für die Bürgerrechte vervielfachen, wenn die Sicherheitsbehörden künftig leichter Daten austauschen dürfen. Die Zusammenarbeit der 37 Behörden würde dann eine Superbehörde entstehen lassen, wie sie nach den Erfahrungen mit der NS-Gestapo gerade vermieden werden sollte. Tatsächlich ist es aber eher so, dass sich die 37 Behörden derzeit auf den Füßen herumstehen, weil sie bei der Terrorabwehr zwar alle irgendwie zuständig sind, dabei aber eher nebeneinander als miteinander arbeiten.

Zwar wollen alle von den Informationen der anderen profitieren, aber die eigenen Daten am liebsten für sich behalten, um das Vertrauen der Informanten zu wahren. Fünf Jahre nach den Anschlägen von 2001 gibt es noch nicht einmal eine gemeinsame Indexdatei über die vorhandenen Terror-Informationen. Das zeigt doch, wie mächtig hier die Egoismen von Verfassungsschutz und Polizei, von Bund und Ländern sind.

Wenn hier der Datenaustausch erleichtert wird, entsteht keine Gefahr für die Bürgerrechte, sondern es werden nur die schlimmsten Reibungsverluste zwischen den Behörden beseitigt. Es ist kein Wert an sich, wenn bei der Verhinderung von Terroranschlägen Ineffizienz und Chaos herrschen. Bürgerrechte müssen anders geschützt werden, etwa indem das Verhältnismäßigkeitsprinzip ernst genommen wird und klar zwischen terroristischen Gewalttätern und gewaltfreien Radikalen unterschieden wird. CHRISTIAN RATH