Tierschutz-Verbandsklage, zweiter Anlauf

Grüne werfen der SPD Untätigkeit in Sachen Tierschutz-Verbandsklage vor – und reichen zweiten eigenen Entwurf ein

Einen erneuten Vorstoß für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände hat gestern die Bürgerschaftfraktion der Grünen unternommen. Sie reichte einen zweiten, gegenüber dem ersten leicht veränderten Entwurf für ein entsprechendes Gesetz ein. Adressat ist in erster Linie die SPD. Die habe, so Grünen-Abgeordneter Jan Köhler, beim Thema Verbandsklage bislang außer Pressemitteilungen nicht viel zuwege gebracht.

Köhler verwies auf eine SPD-Mitteilung von Ende Mai. Darin hatte deren justizpolitischer Sprecher Wolfgang Grotheer ein inhaltlich deutlich verwässertes Klagerecht vorgeschlagen – als Schritt hin zur CDU. Nicht einmal über diesen zahnlosen „light“-Vorschlag aber habe die SPD mit ihrer Koalitionspartnerin CDU verhandelt, kritisierte Köhler, geschweige denn einen Gesetzentwurf dazu eingereicht: „Da bewegt sich gar nichts.“

Aus ihrem eigenen Entwurf gestrichen haben die Grünen das zunächst vorgesehene Recht für anerkannte Tierschutzverbände, bereits im Vorfeld einer Entscheidung über eine beantragte Tierversuchs-Genehmigung von der Behörde angehört zu werden. Diese Idee sei mit dem Bundestierschutzgesetz, das das Genehmigungsverfahren abschließend regele, unvereinbar, räumte Köhler ein. Weiterhin fest halten die Grünen dagegen an der – nach einer Genehmigung möglichen – juristischen Anfechtung derselben durch die Verbände, der so genannten Verbandsklage. Die SPD will diese – ihrer letzten Mitteilung zufolge – durch eine Feststellungsklage ersetzen, die Tierversuche im Nachhinein zwar für illegal erklären, aber nicht stoppen könnte. sim