Kurdische Familie darf bleiben

ARNSBERG taz ■ Die Familie des kurdischen Mannes, der im vergangenen Jahr aus Angst vor einer nächtlichen Abschiebung in Bestwig (Hochsauerlandkreis) vom Balkon gesprungen war, darf in Deutschland bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte die Krankheit der Ehefrau als Abschiebehindernis an. Der Mann war vier Meter in die Tiefe gestürzt und hatte sich schwer verletzt (taz berichtete). Der Kirchenkreis Arnsberg sieht sich durch die Entscheidung in seiner Kritik an der Abschiebepraxis des Hochsauerlandkreises bestätigt. „Vielleicht ist der Abschluss dieses Falls ja ein Denkanstoß für die Leitung der Ausländerbehörde, über Abschiebehindernisse und deren Bewertung neu nachzudenken“, sagt Superintendent Lothar Kuschnik. Er hatte die nächtlichen Abschiebungen damals als „faschistische Methoden“ bezeichnet. KEI