Konrad-Verfahren noch nicht tot

Die Kläger gegen das Atommüll- Endlager Schacht Konrad in Salzgitter wollen nicht aufgeben. Der Landwirt Walter Traube, die Stadt Salzgitter sowie die Nachbargemeinden Lengede und Vechelde (beide Landkreis Peine) wollen erreichen, dass in ihren Verfahren doch noch eine Revision zugelassen wird. Am 8. März hatte das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg die Klagen des Landwirts und der Kommunen abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen habe er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, sagte Traube, dessen Hof das Endlager-Gelände grenzt, gestern. Falls er keinen Erfolg habe, wolle er das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die drei Kommunen haben ebenfalls Beschwerde eingereicht.

Das OVG hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, dass das geplante „geschlossene Endlager“ vom Atomgesetz gedeckt sei und keines Parlamentsbeschlusses bedürfe. Weil das Gesetz gelte, habe die Planungsbehörde keinen Ermessensspielraum, wie er sich bei anderen Planverfahren durch die Abwägung öffentlicher und privater Belange ergebe. Ein umfassender Vergleich mit alternativen Endlagerstandorten sei für die Genehmigung nicht erforderlich. Die Atommülltransporte zum Lager seien nicht relevant, ebenso wenig der Schutz der Nachwelt, weil er Entwicklungen betreffe, die frühestens in 100.000 Jahren einträten. dpa/ knö