Garzweiler-Kläger geht in Berufung

DÜSSELDORF dpa ■ Im Streit Obstbaumwiese contra Garzweiler II zieht der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die Umweltschützer hatten bei ihrer Klage gegen die Zwangsenteignung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. Sie legten gestern nach eigenen Angaben Berufung ein. Es geht um eine Obstwiese an der Abbruchkante des Braunkohletagebaus. Der BUND will mit dem Verfahren Garzweiler II stoppen. Das OVG werde prüfen müssen, ob die Zwangsenteignung rechtens sei. Der BUND sieht sich nach dem Erfolg eines Privatmanns mit der Klage gegen den Rahmenbetriebsplan Garzweiler II vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gestärkt.