VERWARNUNG VOM GERICHT
: Katzenbabys mit Beil getötet

Nach der Tötung von mindestens sechs Katzenbabys mit einem Beil darf ein 55-jähriger Kieler drei Jahre lang keine Katzen mehr halten. Das Kieler Amtsgericht verwarnte den Angeklagten zudem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Demnach muss er 300 Euro Geldstrafe zahlen, sollte er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lassen. Nach Angaben seines Verteidigers lebt der Angeklagte seit rund 30 Jahren als Eremit am Stadtrand von Kiel. Der Eigenbrötler soll an psychischen Problemen leiden und erwerbsunfähig sein. Auf das brutale und verbotene Treiben wurden Kieler Amtstierärzte durch eine Anzeige aufmerksam. Sie fanden bei einer Überprüfung des Geländes sechs nur wenige Tage alte Katzenbabys – geköpft mit einem Beil.  (dpa)