Gerichtshof faltet Falk zusammen

URTEIL Stadtplan-Erbe muss wegen Betrugs vier Jahre hinter Gitter

Die vierjährige Haftstrafe gegen den Stadtplanverlags-Erben und früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk wegen versuchten Betrugs ist rechtskräftig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Beschluss und bestätigte damit das 2008 vom Hamburger Landgericht Hamburg gefällte Urteil. Falks Verteidiger Thomas Bliwier kündigte eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf Aufschub der Urteilsvollstreckung an.

Falk hatte im Jahr 2000 den Wert des Unternehmens Ision durch Scheingeschäfte geschönt, sodass die Firma zu einem überhöhten Preis an die englische Gesellschaft Energis verkauft wurde.

Nach einer Entscheidung des BGH vom Juni dieses Jahres muss Falk außerdem die Abschöpfung von bis zu 762 Millionen Euro befürchten, die er beim betrügerischen Verkauf der Ision kassiert hatte. mac