Muslim-Markt nicht angeklagt

Das Landgericht Oldenburg hat ein Verfahren gegen den Herausgeber des Delmenhorster Internet-Portals „Muslim-Markt“, Yavuz Özoguz, abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte im März Anklage wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten erhoben. Özoguz hatte 2005 einen in Gebetsform verfassten Text veröffentlicht, der sich gegen den bundesweit bekannten Islamkritiker Hans-Peter Raddatz richtete. Darin wurde nahe gelegt, der „allmächtige Schöpfer“ möge Raddatz „für seine Verbrechen bestrafen“.

Das Landgericht mochte daraus „keinen hinreichenden Verdacht“ ableiten, dass es sich bei dem Text um einen Mordaufruf handelt. Eine Verurteilung des Beschuldigten sei nicht wahrscheinlich, hieß es in der Ablehnungsbegründung. Das Bundeskriminalamt halte den Text zudem für eine Verwünschungsformel, die in der arabisch-islamischen Kultur im Alltag weit verbreitet sei. Die Staatsanwaltschaft erwägt eine Beschwerde gegen die Ablehnung.

Özoguz ist der Justiz einschlägig bekannt: 2004 wurde vor dem Landgericht Oldenburg wegen Volksverhetzung gegen ihn verhandelt. Das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt. Er hatte auf seiner Website eine Rede des iranischen Revolutionsführers Ali Chamenei veröffentlicht, in der der Holocaust geleugnet wurde. Özoguz arbeitete damals als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bremen, ist aber inzwischen ausgeschieden. jank