Bremens erster Härtefall darf bleiben

Die Bremer Härtefallkommission hat ihren ersten Fall abgeschlossen: Der Russe Petr Bouturin, der seit 13 Jahren in Deutschland lebt, darf zum zweiten Mal Deutscher werden. Innensenator Röwekamp (CDU) stimmte zu

Petr Bouturin darf nach seinem Antrag auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung mit seiner Familie in Bremen bleiben. Damit bewilligte die Härtefallkommission dem 59-jährigen Russen den ersten von bisher fünf in Bremen gestellten Anträgen.

Bouturin lebt seit 13 Jahren in Deutschland. Da er bei der sowjetischen Flugabwehr gearbeitet hatte, war Petr Bouturin dazu verpflichtet, Russland für 25 Jahre nicht zu verlassen. Um seiner Frau und den gemeinsamen Kindern dennoch die Ausreise zu ermöglichen, ließ er sich formal scheiden. Als er einige Jahre später nachreiste, erhielt er über seine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit. Nachdem die Ehe jedoch zerbrach und Bouturin seine neue Lebensgefährtin heiraten wollte, erkannte das Bremer Oberlandesgericht die russische Scheidung nicht an. Das Stadtamt hingegen nahm die Scheidung für bare Münze und erklärte seine Einbürgerung für ungültig. Bouturins Pass wurde eingezogen, seit dem Jahr 2000 wurde er geduldet.

Auf Grund einer drohenden Abschiebung hatten zahlreiche Nachbarn, Freunde und Arbeitskollegen Petr Bouturins Zeugnisse und Briefe erstellt und sich für sein Bleiberecht ausgesprochen. Neben seiner Arbeit im Quartiersservice des Bremer Steintorviertels engagiert sich der ehemalige Volleyball-Nationalspieler als Trainer in einem Sportverein.

Der Weg über die Härtefallkommission ist die letzte Chance für ausreisepflichtige Ausländer, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Neben drei Abgesandten der Kirche und der freien Wohlfahrtsträger beraten je ein Vertreter des Innensenators und der Sozialsenatorin sowie ein Bremerhavener Magistratsvertreter über das Bleiberecht der Antragsteller. Die Kommission hat jedoch nur beratende Funktion. Die Entscheidung liegt bei Innensenator Thomas Röwekamp (CDU). Jessica Riccò