Revolutionäre Zellen vor Gericht

Rund 20 Jahre nach den Terroranschlägen der „Revolutionären Zellen“ (RZ) in Berlin verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem Revisionsverfahren sein vorerst letztes Urteil zu der Terrorgruppe. Ein Angeklagter war vom Kammergericht Berlin mit vier weiteren RZ-Terroristen im März 2004 wegen Beteiligung an Anschlägen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Gericht verhängte damals Strafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten. Die anderen Urteile sind rechtskräftig. Die Anfang der 90er-Jahre aufgelösten „Revolutionären Zellen“ werden für die Attentate auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde 1986 und auf einen Bundesverwaltungsrichter 1987 verantwortlich gemacht. DPA