Habeck lässt weiter jagen

ROBBEN Schleswig-Holsteins Umweltminister will die Tiere in der Liste jagbarer Arten behalten

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hat die Forderung von Tierschützern zurückgewiesen, Seehunde aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen. Das Jagdrecht erlaube in einigen Bereichen ein strengeres Schutzregime als das Naturschutzrecht, sagte Habeck am Mittwoch in Kiel.

„Zum Beispiel wird Wilderei als Straftat mit empfindlicher Strafandrohung geahndet“, erklärte der Minister. Seehunde seien seit 1974 streng und gut geschützt. Das werde über internationale Konventionen, EU-Richtlinien, Gesetzgebungen von Bund und Ländern sichergestellt.

Ihre Betreuung werde durch rund 40 qualifizierte, speziell geschulte und vom Land Schleswig-Holstein beauftragte Seehundjäger gewährleistet.

„Die Seehundjäger heißen zwar Jäger, aber sie jagen keine Seehunde. Vielmehr kümmern sie sich ehrenamtlich um die gestrandeten, verletzten oder todkranken Tiere“, erklärte Habeck weiter. „Sie entscheiden, ob ein Seehund am Ort zu belassen ist, in einer Seehundstation behandelt oder getötet wird, weil er höchstwahrscheinlich bald sterben wird.“

Durch langjährige Erfahrung hätten sie einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit gesunden und kranken Seehunden. „Es fällt keinem Seehundjäger leicht, schwerkranke Seehunde zu töten, aber wenn es darum geht, sie von ihrem Leiden zu erlösen, ist das ihre Aufgabe“, sagte Habeck.

Regelmäßige Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover hätten immer wieder ergeben, dass die Seehundjäger die richtigen Entscheidungen über den Gesundheitszustand von Seehunden getroffen hätten, erklärte der Minister.  (dpa)