Senat spart sich Berichte

GERICHT Die Grünen fordern: Senat soll Rechenschaft in Sachen Energie ablegen

Dass der große Saal des Verfassungsgerichts am Mittwochmorgen überheizt war, ließ sich als schlechtes Omen interpretieren. Immerhin ging es um das Berliner Energiespargesetz. Verhandelt wurde eine Klage der Grünen-Fraktion gegen den Senat. Der Vorwurf: Die Landesregierung ignoriere die im Gesetz vorgeschriebene Berichtspflicht an das Parlament und verstoße so gegen die Landesverfassung. Die Klageschrift für das sogenannte Organstreitverfahren war im September eingereicht worden.

Das Gesetz, um das es geht, datiert von 1990, es entstand unter der kurzlebigen rot-grünen Koalition unter Walter Momper (SPD). Unter anderem schreibt es vor, die Maßnahmen zur Energieeinsparung in einem jeweils für vier Jahre geltenden „Landesenergieprogramm“ zu bündeln. Über dessen Umsetzung muss der Senat dem Abgeordnetenhaus jährlich berichten.

Das hat er – so viel ist objektiv feststellbar – zuletzt vor gut zehn Jahren getan, als Auswertung des Energieprogramms 1997 bis 2000. Die Grünen, im Gericht vertreten durch Fraktionschefin Ramona Pop sowie die Abgeordneten Michael Schäfer und Dirk Behrendt, sehen darin einen Verstoß gegen die Artikel 40 und 50 der Landesverfassung über die Pflicht des Senats zur Unterrichtung des Parlaments.

Am Mittwoch legte Grünen-Anwalt Hartmut Gaßner nach: Artikel 44 der Verfassung lege fest, dass das Abgeordnetenhaus Berichte vom Senat anfordern könne. Und der entsprechende Paragraf im Energiespargesetz sei quasi ein permanenter Parlamentsbeschluss, gegen den permanent verstoßen werde – „skandalös“, so Gaßner.

Eine gewisse Unruhe

Betont unaufgeregt gab sich die Senatsseite. Erstens, so die erschienenen Vertreter, sei nicht nachvollziehbar, dass die Grünen erst nach so vielen berichtlosen Jahren Klage erhöben. Und zweitens mache es wenig Sinn, über den Fortschritt von Programmen zu berichten, die gar nicht mehr aufgelegt würden. Das letzte Energieprogramm lief 2010 aus, inzwischen bereitet das Haus von Umweltsenator Michael Müller (SPD) ein neues Energiewendegesetz vor. Die Auskunft, man halte sich an den einen Paragrafen logischerweise nicht, weil man sich ja an den anderen Paragrafen nicht halte (kein Bericht, weil kein Programm), sorgte auf der Richterbank für eine gewisse Unruhe.

Grünen-Vertreter Schäfer nannte es später „inakzeptabel, dass der Senat selbst die bestehenden Gesetze zum Klimaschutz bewusst ignoriert“. Nun sei abzuwarten, ob man das Gericht habe überzeugen können, dass der Gesetzesverstoß auch ein Verfassungsverstoß ist.

Am 11. April soll die Entscheidung verkündet werden. CLP