Drei-Prozent-Hürde bleibt

Gegen die Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen in Hamburg ist ein Volksentscheid nicht möglich. Das Hamburgische Verfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass das laufende Begehren zum Referendum „Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt“ unzulässig ist.

Hintergrund war, dass die Hamburgische Bürgerschaft die vom Verfassungsgericht gekippte Sperrklausel wieder eingeführt hat. Das Parlament erließ jedoch nicht erneut ein einfaches Gesetz – sondern änderte mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen gleich die Verfassung.

Offenbar mit Erfolg: Eine Gerichtssprecherin begründete die Entscheidung damit, dass ein Volksentscheid nur dann rechtlich möglich wäre, wenn eine einfache Änderung des Wahlgesetzes, nicht aber der Verfassung vorläge.  (dpa)