Polizist darf Asylbewerber beschimpfen

LAUSANNE dpa | Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Gerichtshofs der Eidgenossenschaft keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht ein Urteil über einen Polizisten auf. Anders als die Vorinstanz befand das Bundesgericht, der für eine Diskriminierung erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei nicht gegeben. Zudem seien Begriffe wie „Sau“ oder „Dreck“ im deutschen Sprachraum seit je als Unmutsäußerungen verbreitet.