Überwachung mittels GPS ist erlaubt

JUSTIZ Gericht lehnt Beschwerde von Ex-Linksradikalem ab

FREIBURG taz | Die Überwachung von Verdächtigen mittels GPS-Sendern verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat jetzt der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt. Er lehnte die Beschwerde des ehemaligen deutschen Linksradikalen Bernhard Falk ab, der nach seinem Übertritt zum Islam jetzt Bernhard Uzun heißt.

Falk/Uzun hatte mit einem Mitstreiter die Antiimperialistische Zelle (AIZ) gegründet und Bombenanschläge verübt. Nachdem die Polizei das Auto der beiden mit einem GPS-Sender versah, konnte er mit Hilfe von Bewegungsbildern überführt werden. Im Jahr 1999 wurde Falk/Uzun wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht billigte 2005 die GPS-Überwachung.

Auch der Straßburger Gerichtshof hatte nun keine Einwände. Eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis von GPS-Sendern sei nicht erforderlich, es genüge, wenn in der Strafprozessordnung „technische Mittel“ zur Überwachung zugelassen sind. Auch ein Richtervorbehalt sei nicht nötig. Die nachträgliche Kontrolle im Strafverfahren reiche aus. CHRISTIAN RATH