BERLIN
: Kartellamt durfte Wasserpreise senken

DÜSSELDORF | Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer OLG gestern verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht. Die Entscheidung hat Pilotcharakter für die anderen Wasserversorger in Deutschland. (dpa)