Fusionen sinnvoll

VOLKSENTSCHEID Grundschulverband fordert, Dreizügigkeit im Schulgesetz festzuschreiben

Für die geplante Primarschule war Dreizügigkeit vorgesehen. Deshalb wurden aus 210 Grundschulen 162 Standorte.

■ Mindestgröße: Wenn das neue Schulgesetz wieder zweizügige Schulen erlaubt, könnten viele Fusionen aufgehoben werden.

■ Schulen in Randlagen dürfen ohnehin kleiner sein.

Der Hamburger Grundschulverband, in dem rund 2.000 Pädagogen organisiert sind, wirbt für große Grundschulen. „Fusionen machen an vielen Orten Sinn“, heißt es in einer Erklärung. Im Schulgesetz müsse deshalb weiter eine „Dreizügigkeit“ verankert werden, also drei Klassen pro Jahrgang einer Schule.

„An Mini-Grundschulen kann man keine Unterrichtsentwicklung betreiben“, erklärt Vorstandsmitglied Stefan Kauder. Nur größere Kollegien hätten auch Ressourcen, um Fachlichkeit und sinnvolle Teamarbeit zu ermöglichen. „Natürlich muss auf kurze Schulwege geachtet werden“, räumt Kauder ein. Diese sei aber in der Regel gewährleistet, weil die meisten fusionierten Schulen „vertikal“ geteilt sind und an beiden Standorten ab Klasse 1 unterrichten. Kauder: „Viele Schüler merken nichts von der Fusion.“ Dem Vorwurf, vor allem Schulleiter wollten große Einheiten, damit sie besser bezahlt würden, widerspricht der Rektor: „Das ist Blödsinn. Finanziell lohnt es nicht, eine größere Schule zu leiten.“ Viele Posten seien vakant, weil die Mehrarbeit kaum bezahlt werde.

Nach dem Volksentscheid über die sechsjährige Primarschule hatte „Wir wollen lernen“-Sprecher Walter Scheuerl die sofortige Rücknahme der Fusionen gefordert. Die Schulbehörde will Empfehlungen der Schulen abwarten, auf deren Basis im Herbst ein neuer Schulentwicklungsplan erarbeitet wird. KAJ