Niedersachsens Abschiebepraxis gerüffelt

AUFENTHALTSRECHT Bundesgerichtshof erklärt die Abschiebehaft gegen einen Albaner für rechtswidrig

Niedersachsens Justiz hat in puncto Abschiebehaft erneut eine Niederlage kassiert. Das Amtsgericht und das Landgericht Hannover hatten gegen einen Albaner Abschiebehaft angeordnet. Diese beiden Beschlüsse erklärte der Bundesgerichtshof nun für rechtswidrig.

Der Albaner war im April 2009 erstmals nach Albanien abgeschoben worden. 2011 versuchte er vergeblich, nach Italien einzureisen und kam dann zurück nach Deutschland. Im März 2012 wurde er von der Polizei aufgegriffen und in Gewahrsam genommen, obwohl er einen gültigen albanischen Reisepass bei sich hatte. Die Ausländerbehörde Hannover verfügte seine Ausweisung und beantragte beim Amtsgericht „Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung“.

Gegen diese Entscheidung legte der Mann, der am 27. März 2012 erneut nach Albanien abgeschoben wurde, Beschwerde beim Landgericht Hannover ein. Das Amtsgericht habe durch die Haftanordnung seine Rechte verletzt. Das Landgericht wies den Antrag ab, weil gegen den Mann trotz seines gültigen Reisepasses ein Einreiseverbot bestanden habe.

Das sieht der Bundesgerichtshof anders. Zwar gelte nach dem Aufenthaltsgesetz ein unbefristetes Einreiseverbot für Abgeschobene. Wird allerdings die erneute Abschiebung mit einem Verstoß gegen eben jenes Einreiseverbot begründet, muss der Betroffene die Möglichkeit haben, noch in Deutschland Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Diese Möglichkeit wurde dem Albaner verwehrt.

Der Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der sich auf Ausweisungs- und Abschiebungshaft spezialisiert hat, begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Er geht davon aus, dass Haftanordnungen bei Verstößen gegen das Einreiseverbot künftig nicht mehr möglich sein dürften.  KVA