Polnischer Jurist wird Referendar

Ein junger polnischer Jurist hat nach Angaben der Justizverwaltung als erster Hochschulabsolvent aus einem EU-Mitgliedsstaat die Zulassung für ein Rechtsreferendariat in Deutschland erhalten. Nach einem erfolgreichen Zweiten Staatsexamen könne er damit Rechtsanwalt in Deutschland werden, teilte die Senatsverwaltung mit. Für EU-Jurastudenten mit erstem Examen ist die Prüfung seit diesem März Voraussetzung für ein Rechtsreferendariat in Deutschland. Der junge Pole hat zuerst Jura an der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan und später deutsches Recht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) studiert. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) gratulierte ihm zur bestandenen Eignungsprüfung. „Junge Juristinnen und Juristen, die im Recht mehrerer europäischer Länder zu Hause sind, haben glänzende Berufsaussichten“, sagte sie. Für europäische Rechtsanwälte, die in mehreren Ländern Europas als Anwalt arbeiten wollen, existiert bereits seit 1992 ein gesondertes Prüfungsverfahren. DPA