Urteil: Prepaid verfällt nicht

DÜSSELDORF dpa ■ Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht einen Sieg für die Prepaid-Kunden von Vodafone erzielt. Das Gericht erklärte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des zweitgrößten Mobilfunkanbieters für ungültig, wonach die Guthaben auf der Prepaidkarte nach 15 Monaten verfallen. Die Karten dürfen auch nicht deaktiviert werden. Betroffen sind rund 15 Millionen Prepaid-Verträge, etwa die Hälfte aller Kunden. Vodafone verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das Transparenzgebot, da sich die AGBs erst während des Bestellvorgangs im Internet einsehen lassen. Bereits im Juni urteilte das Münchner Oberlandesgericht in einem Musterprozess gegen O2 ähnlich. Die Guthaben von rund 4,8 Millionen O2-Kunden besteht nun unbefristet.