Wie hält’s der Norden mit dem Kopftuch?

Bremen verbot seinen Lehrern 2005 das Tragen religiöser Symbole, wenn diese „geeignet sind, den Schulfrieden zu stören“. Im Juni entschied das Verwaltungsgericht auf Klage einer Referendarin, die Schulbehörde müsse die konkrete Gefährdung des Schulfriedens im Einzelfall nachweisen.In Niedersachsen beschlossen CDU, FDP und SPD im April eine Regelung, nach der das äußere Erscheinungsbild der Lehrkraft keine Zweifel an ihrer Eignung begründen darf, „den Bildungsauftrag der Schule auch in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht überzeugend vermitteln zu können“, zu dem gehöre, die Persönlichkeit der Schüler unter anderem „auf der Grundlage des Christentums“ weiterzuentwickeln. Nach Ansicht der SPD ist eine Prüfung im Einzelfall nötig, für Kultusminister Bernd Busemann (CDU) ist damit das Kopftuch grundsätzlich verboten.In Hamburg versuchte die Partei Rechtsstaatliche Offensive 2004 erfolglos, ein generelles Kopftuchverbot durchzusetzen. Die Entscheidung bleibt den Schulen überlassen. Mindestens eine Lehrerin unterrichtet mit Kopftuch.