Flüchtlinge anerkannt

Drei syrische Staatsbürger sind während einer Gerichtsverhandlung in Osnabrück von einem Vertreter des Bundes als Flüchtlinge anerkannt worden. Damit habe das Verwaltungsgericht nicht mehr entscheiden können, ob ihnen der Flüchtlings-Status zusteht oder nicht, sagte Gerichtssprecher Helmut Kohring. Zur Frage, ob allein die Flucht aus Syrien das Recht auf Asyl oder den Flüchtlingsstatus rechtfertige, gebe es in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung, sagte Kohring. Bei den drei Klägern handelte es sich um eine Frau und einen Mann aus Damaskus sowie einen Mann aus Aleppo. Sie besaßen nur eine Aufenthaltserlaubnis.  (dpa)