Keine Frage des Geldes

WAHLPERIODEN Schwarz-Grün will nur noch alle fünf Jahre die Bürgerschaft wählen lassen. Die SPD will bei vier Jahren bleiben, den Linken ist es egal

„Weniger Wahlen sind ein Weniger an Demokratie“

MICHAEL NEUMANN, SPD

An Wahlen sparen möchte gern die schwarz-grüne Koalition in Hamburg. Die Legislaturperiode solle von vier auf fünf Jahre verlängert werden, das werden CDU und GAL am Mittwoch in der Bürgerschaft beantragen. Weil dafür aber Hamburgs Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden muss, ist die Zustimmung der SPD notwendig. Und die ziert sich: „Weniger Wahlen sind ein Weniger an Demokratie“, sagt Fraktionschef Michael Neumann.

Eine längere Legislaturperiode würde „die Handlungsfähigkeit von Bürgerschaft und Senat erhöhen“, heißt es in dem Antrag, weil sie dann „wirksamer und kontinuierlicher agieren“ könnten. Eine etwaige Änderung würde die laufende Wahlperiode nicht betreffen. Erst nach der nächsten Bürgerschaftswahl 2012 könnte die Verlängerung auf fünf Jahre wirksam werden, dann also zu 2017.

Denn inzwischen beginnen alle Parteien, sich fast eineinhalb Jahre vor der nächsten Wahl auch auf Kosten eines Koalitionspartner zu profilieren, vor allem die beiden Volksparteien CDU und SPD sind immer länger und intensiver mit Kandidatenaufstellungen beschäftigt.

Seit dem Volksentscheid zum Wahlrecht werden auch die Bezirksversammlungen alle fünf Jahre zusammen mit der Europawahl gewählt. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen sind die einzigen beiden Bundesländer mit einer vierjährigen Wahlperiode, alle anderen wählen für fünf Jahre. Auch dies ist für die Antragsteller ein Grund, das Hamburger Wahlrecht an das der anderen Länder anzugleichen.

Die Sozialdemokraten finden, man dürfe das nicht unter dem Aspekt sehen, dass weniger Wahlen weniger kosten würden. „Demokratie darf keine Frage des Geldes sein“, findet Neumann. Die Linke gar hat sich mit dem Thema überhaupt noch nicht befasst: „Dazu hat die Fraktion noch keine Position“, sagt Innenpolitikerin Christiane Schneider.

Vermutlich wird der Antrag zur Beratung in den Verfassungsausschuss überwiesen. Ob er von dort rechtzeitig vor der nächsten Wahl wieder herauskommt, ist fraglich. SVEN-MICHAEL VEIT