Streithähne auf Kuschelkurs

ARBEITSRECHT Gewerkschaft und Kirche in Niedersachsen wollen sich auf neues Miteinander einigen

Das neue Arbeitsrecht lässt den Landeskirchen die Wahl

Im jahrelangen Streit der Gewerkschaft Ver.di mit Kirche und Diakonie um mehr Mitsprache und ein Streikrecht steht in Niedersachsen eine Lösung mit bundesweiter Signalwirkung bevor. In einer Woche wollen beide Seiten eine Regelung vereinbaren, die der Gewerkschaft mehr Einfluss und der Kirche eine formale Wahrung ihres Sonderwegs im Arbeitsrecht ermöglicht. Dann soll ein Tarifvertrag rund 30.000 Beschäftigten in evangelischen Krankenhäusern und Altenheimen in Niedersachsen mehr Geld bescheren.

Zuvor waren Ver.di und die Kirchen in Westfalen und Niedersachsen bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen. Im November 2012 lockerten die Erfurter Richter das Streikverbot für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen und mahnten eine bessere Einbindung der Gewerkschaften an, bestätigten aber im Grundsatz das Selbstbestimmungsrecht der Kirche.

Kern des Konflikts war das Prinzip: Wie in anderen Bereichen der Wirtschaft sollten Kirchen- und Diakonie-Beschäftigte aus Ver.di-Sicht ein Recht auf Streik und klassische Tarifverhandlungen erhalten, statt auf eine einvernehmliche Festlegung im „Dritten Weg“ vertrauen zu müssen. Ohne Streikrecht und Gewerkschaftsbeteiligung wird bei dieser kircheninternen Regelung in Kommissionen das Entgelt ausgehandelt.

Dass die Streithähne aufeinander zugingen – in Niedersachsen aber auch im Bund –, lag an der Einsicht, dass beiden Seiten an besserer Bezahlung und Ausstattung gerade in der Pflege viel liegt. Die Evangelische Kirche in Deutschland beschloss im November ein neues Arbeitsrecht, das den Landeskirchen die Wahl lässt zwischen „Drittem Weg“ und klassischen Tarifverträgen – ein Streikrecht ist aber weiter ausgeschlossen. Mit dem Zwitter aus Gewerkschafts- und Kirchentradition ergreift Niedersachsen diese Möglichkeit nun.  (dpa)