EUROPÄISCHER GERICHTSHOF ZU DÄNISCHEM SPIELZEUG
: Ein Lego-Stein macht noch keine Marke

LUXEMBURG | Er ist weltbekannt, doch der Lego-Spielzeugstein ist keine geschützte Marke und darf nachgebaut werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte den Antrag des dänischen Spielzeuggiganten auf Markenschutz letztinstanzlich ab. Die Begründung: Der rechteckige Stein mit seinen acht Buckeln ist zwar charakteristisch. Aber seine Gestalt ist allein der Wirkung geschuldet: Die Form ermöglicht es, die Steine stabil aufeinanderzusetzen. Für sogenannte technische Lösungen aber wird kein dauerhafter Patentschutz gewährt, um Monopole zu verhindern. Firmen dürfen selbstentwickelte Produkte wie den Noppenstein nach europäischem Recht nur für eine begrenzte Dauer schützen. Das rot-weiße Firmenlogo von Lego bleibt von dem EuGH-Urteil unberührt. (dapd)