Für niedrigere Preise

VON NICOLA LIEBERT

Die Betreiber von Mobilfunknetzen bekommen ab sofort vorgeschrieben, welche Gebühren sie für Anrufe vom Festnetz aufs Handy verlangen dürfen. Die Bundesnetzagentur stellte gestern den vier Handynetzbetreibern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus eine entsprechende Verfügung zu.

Bislang verlangen T-Mobile und Vodafone für die Weiterleitung von Anrufen aus anderen Netzen 11 Cent pro Minute, während die kleineren Betreiber O2 und E-Plus 12,4 Cent berechnen. Nach brancheninternen Schätzungen erzielen die Mobilfunker mit diesen Gebühren bis zu einem Viertel ihrer Umsätze. Die Bundesnetzagentur will jetzt Weiterleitungsgebühren von höchstens 6 bis 7 Cent durchsetzen. Telefonate aufs Handy könnten damit um rund 5 Cent pro Minute billiger werden. Noch stehen die genauen Gebühren nicht fest. Zunächst müssen die Netzbetreiber „unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Entgelte einreichen“, sagte der Chef der Netzagentur, Matthias Kurth.

Eigentlich hatte der Staat auf eine freiwillige Einigung der Netzbetreiber über eine Senkung der Weiterleitungsgebühren gehofft. Doch die scheiterte am Widerstand von E-Plus, das mit höheren Kosten für sein relativ kleines Netz argumentierte. Dies müsse bei der Preisfestsetzung berücksichtigt werden. Dies verspricht nun die Bundesnetzagentur. Sie verlangt von den Firmen Belege darüber, welche Kosten ihnen für die Weiterleitung der Anrufe aus anderen Netzen tatsächlich entstehen.

Die Bundesbehörde reagiert mit ihrem Beschluss nicht zuletzt auf Druck aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte sie zur Regulierung der Preise für Anrufe auf dem Handy aufgefordert, um so die Verbraucher vor ungerechtfertigt hohen Preisforderungen zu schützen.

Nicht nur die Handykonzerne geraten ins Visier der Regulierer. Gestern gab die Bundesnetzagentur auch eine 10-prozentige Kürzung der Entgelte bekannt, die RWE von Konkurrenzfirmen für die Durchleitung durch die konzerneigenen Stromleitungen verlangen darf. Die Endkunden, also wir einfachen Verbraucher, könnten mit um bis zu 8 Prozent niedrigeren Strompreisen rechnen, sagte Netzagentur-Chef Kurth. Die Entscheidung betrifft zunächst nur das Gebiet Westfalen-Weser-Ems, doch werde in Kürze über die Preise von 20 weiteren Netzbetreibern entschieden. Zudem legte die Netzagentur Durchleitungspreise für Überlandelektrizitätsleitungen sowie Gasnetze von Eon fest.

Vom neuentdeckten Regulierungseifer des Staates betroffen sind in erster Linie alle Unternehmen, die bis vor kurzem noch in seinem eigenen Besitz waren. Dazu wurde vor einem Jahr die Bundesnetzagentur als bürokratischer Überbau aus der Taufe gehoben. Und auch das Bundeskartellamt mischt sich in letzter Zeit zunehmend in die Preisgestaltung der Energiekonzerne ein.

Damit räumte der Staat ein: Privatisierung sorgt nicht automatisch für mehr Wettbewerb und damit für niedrigere Preise. Oft ist nur ein staatliches Monopol durch ein privates Monopol ersetzt worden. Die Telefonleitungen sind immer noch zum größten Teil in der Hand der Telekom, T-Mobile ist Marktführer im Mobilfunk, die meisten Briefe bringt die Post, und die großen Energieversorger beherrschen die Strom- und Gasleitungen. Zu teuer ist es für Konkurrenzfirmen, parallel ihre eigenen Netze aufzubauen. Diese Netzwerkstrukturen bezeichnen Volkswirte daher als „natürliche Monopole“, die lange ganz einfach der Staat managte. Doch solche Monopole aufzubrechen ist schwer.

„Wir müssen unverzüglich handeln, um das Schlimmste für die Verbraucher zu verhindern“, warnte erst am Dienstag Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU). Sie kündigte eine Bundesratsinitiative an, um die bislang befristete staatliche Strompreisaufsicht über das Jahr 2007 hinaus zu verlängern.