Schlechtes Fleisch: Staatsanwalt ermittelt

Ein Unternehmen aus Vechta soll Fleisch, das allenfalls als Hundefutter zugelassen ist, zu Nahrung für Menschen umetikettiert haben. Lieferant war ein Metzger, dem der Handel mit Gammelfleisch vorgeworfen wird

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen einen Fleisch verarbeitenden Betrieb im Kreis Vechta, weil dieser mit minderwertigem Fleisch gehandelt haben soll. Es sei davon auszugehen, dass die Firma gewusst habe, dass es sich bei dem von ihr gekauften Fleisch um so genanntes Stichfleisch handelte, das nicht für den Verzehr durch Menschen geeignet sei, sagte Staatsanwalt Bernard Südbeck.

Die Lieferscheine wurden Südbeck zufolge mit Deckbezeichnungen wie „Schweine Trimmings“ ausgestellt. Bei Stichfleisch handelt es sich um das Gewebe rund um die Einstichstelle für das Ausbluten der Tiere. Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge darf es nur für Hundefutter oder technische Fette verwendet werden.

Das minderwertige Fleisch soll von einem Gelsenkirchener Händler stammen, gegen den die Staatsanwaltschaft Essen jetzt im Skandal um so genanntes Gammelfleisch Anklage erhoben hat. Sie wirft dem Metzgermeister unter anderem Betrug vor. Er soll tonnenweise Gefrierfleisch mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum gekauft, in Lagerhäusern in Hamburg und Melle (Niedersachsen) zwischengelagert und an Fleischverarbeiter weiterverkauft haben, teilte die Behörde gestern mit. Dem Großhändler, der bereits 1994 seine Einzelhandelslizenz für Lebensmittel wegen Unzuverlässigkeit hatte abgeben müssen, wird seit 2002 eine ganze Reihe schwer wiegender Verfehlungen vorgeworfen.

Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt hatte an einigen Proben aus den Lagerhäusern im November vergangenen Jahres zwar üblen Geruch und Gefrierbrand festgestellt. Es kam aber zu dem Schluss, dass die Ware lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden sei, zumal die Belastung mit krank machenden Keimen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert lag.

Ein Schwindel mit Stichfleisch hatte bereits vor zwei Jahren die Oldenburger Staatsanwaltschaft beschäftigt. Dabei ging es nach Angaben von Staatsanwalt Südbeck um vier Tonnen falsch etikettiertes Fleisch, darunter rund 500 Kilogramm Stichfleisch. Die Angeklagten hätten ihre Strafbefehle in Höhe von insgesamt rund 300.000 Euro akzeptiert, so dass es nicht zu einem Prozess kam. Vor dem Landgericht Oldenburg soll aber noch einem Mann aus dem Kreis Cloppenburg der Prozess gemacht werden, der mit falsch etikettiertem Fleisch einen Betrug im sechsstelligen Euro-Bereich begangen haben soll. dpa/ taz