KOMMENTAR: BENNO SCHIRRMEISTER ÜBER AFFEN-VERFAHREN
: Die Tierschutz-Nagelprobe

Es ist das größte gemeinsame Projekt von rot-grün, es steht im Koalitionsvertrag – der aktuelle Senat kann gar nicht anders, als den Streit um die Affenversuche an der Uni fortzuführen.

Das ist gut, auch wenn’s tierschützerisch größere Probleme gibt, als die paar Bremer Makaken, über deren Leidens-Grad die Experten-Meinungen ebenso auseinander gehen wie über den Wert der Forschung von Andreas Kreiter. Denn der Konflikt kann fast in allen seinen Teilschritten grundsätzliche Bedeutung entfalten. Jetzt zum Beispiel wird er zur Nagelprobe fürs Staatsziel Tierschutz.

Schließlich hatte das Verwaltungsgericht die substanzielle Prüfung des Falls verweigert, weil es der Grundgesetz-Änderung von 2002 keine konkreten Folgen zugesteht. Sie wäre nur ein Blümchen gewesen, das Tierfreunden im Bundestagswahljahr zugeworfen wurde. Dagegen leitet die Gesundheitsbehörde aus dem Staatsziel eine Ermächtigung zum Tierschutz nach sozialmoralischen Kriterien ab, die eher empfunden sind, als dingfest zu machen.

Beides bleibt problematisch. Denn ein wertloser Grundgesetz-Passus ist rechtssystematisch unschön, die Lizenzierung behördlicher Willkür wäre unerträglich. Das Oberverwaltungsgericht steht vor einer kniffligen Aufgabe: Es wird schauen müssen, ob’s einen Weg zwischen diesen Extremengibt.